GAP 2014-2020
Aktuelle Lage -
Die derzeit gültige Reform wirksam ab 2013 stärkte wieder die Konkurrenzfähigkeit des Sektors und zielte auf die Unterstützung der nachhaltigen Landwirtschaft sowie die Unterstützung für ländliche Gebiete.
Um diese Ziele zu erreichen, verfügt die gegenwärtige GAP über die größten Haushaltsinstrumente von allen EU-Politiken, was jährlich fast 60 Mrd. € beträgt. Die Haushaltsinstrumente werden vorwiegend durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) verwaltet
(
Details).
Der Schwerpunkt liegt auf 3 Schlüsselbereichen der Interventionen, die in 2 Säulen aufgeteilt sind:
- Marktmaßnahmen (Säule 1) - diese Maßnahmen stellen eine Reihe von Instrumenten und Maßnahmen für den Fall dar, wenn normale Marktkräfte ausfallen. Natürlich sind diese Ausgaben unvorhersehbar, sind aber von erheblicher Bedeutung für die Marktinstabilität und mindern das Risiko für die Landwirte und ihre Produkte auf dem Markt. Diese Maßnahmen stellen etwa 5% der GAP dar.
- Einkommensunterstützung (Säule 1) - Direktzahlungen stellen ein wichtiges Instrument für die Landwirte dar, um ihre Einkommen zu stabilisieren (bei Einhaltung von Sicherheits- und Umweltnormen). Diese Zahlungen sind von der Produktion entkoppelt und unterstützen die langfristige Rentabilität und Vorhersehbarkeit für die Landwirte. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Junglandwirten.
- Die Entwicklung des ländlichen Raums (so genannte Säule 2) - bietet einen Rahmen für Investitionen in einzelne Projekte in landwirtschaftlichen Betrieben oder in andere Aktivitäten in ländlichen Gebieten auf nationaler und regionaler Ebene. Es handelt sich um fast 25% der GAP-Finanzierung (meistens aus anderen Quellen kofinanziert).
Greening -
“Greening” stellt eine der wichtigsten Änderungen dar, die bei der letzten GAP-Reform für die Jahre 2014-2020 eingeführt wurde. Das Ziel ist es, das Direktzahlungssystem umweltfreundlicher und nachhaltiger zu gestalten.
Das Greening unterstützt solche Maßnahmen, die von den Landwirten getroffen werden müssen, um zur Bewältigung der Umwelt- und Klimaziele der EU beizutragen. Der Hauptgrund dafür ist, dass die Marktpreise diesen Effekt nicht reflektieren. Grüne Direktzahlungen machen 30% des Direktzahlungsbudgets der Mitgliedsstaaten aus und diese Zahlungen werden für Verfahren rückerstattet, die der Umwelt und dem Klima zugutekommen (z.B. Anbaudiversifizierung, Dauergrünland-Erhalt oder Flächennutzung im Umweltinteresse).
Die Hauptziele dieses Verfahrens sind:
- Erde und Ökosysteme widerstandsfähiger zu machen (größere Biodiversität)
- Erhalt von Kohlenstoff im Boden und Erhalt von Grünlandlebensräumen verbunden mit Dauergrünlandflächen
- Wasser- und Habitatschutz durch die Festlegung ökologischer Vorrangsflächen.
Die “Greening”-Maßnahmen werden von den nationalen Regierungen unter klarer Anleitung der Kommission festgelegt und regelmäßig überprüft
(
Details).
Cross-Compliance -
Das Cross-Compliance-Prinzip wurde in 2003 eingeführt um Direktzahlungen, bestimmte Grundsätze für die Entwicklung des ländlichen Raums und die Zahlungen des Weinsektors zu decken. Im Rahmen der Reform von 2013 wurde es erweitert und stellt eine Verbindung dar zwischen der GAP-Unterstützung für die Landwirte und den Grundregeln bezüglich Umwelt, Gesundheit von Mensch und Tier und Wohlstandserhaltung.
Einfach gesagt - das Prinzip der Cross-Compliance sagt, dass, um Zahlungen zu erhalten, sollten die Landwirte bestimmte Grundregeln einhalten. Die Landwirte, die gegen die Umwelt- und Gesundheitsstandards von Mensch und Tier oder Landbewirtschaftung verstoßen, erhalten die EU-Unterstützung nicht in vollem Umfang. Die Unterstützung wird je nach Umfang, Dauerhaftigkeit und Wiederholung der festgestellten Regelverstöße.
Der Cross-Compliance-Mechanismus umfasst eine Reihe von EU-Richtlinien und Verordnungen - so genannte "gesetzliche Verwaltungsanforderungen" -, die im Rahmen der Agrargesetzgebung für Säule 1 angewandt werden und so genannte "gute landwirtschaftliche und umweltbezogene Bedingungen für die Entwicklung des ländlichen Raums ". Es bedeutet auch, dass alle Maßnahmen für sämtliche Landwirte anwendbar sind, die keine Unterstützung durch die GAP erhalten
(
Details).
Um den Landwirten zu helfen, die Komplexität der Cross-Compliance zu verstehen, wurde quer durch die EU das System der Landwirtschaftlichen Betriebsberatung (FAS) eingeführt, das den Landwirten Hilfe leisten und EU-Anforderungen erläutern soll
(
Details).
Neue Revision der GAP -
Die EU ist jetzt gerade in der Mitte der Implementierungsphase der aktuellen GAP und die Kommission arbeitet bereits an der Vereinfachung und Modernisierung der GAP nach 2020. Die wichtigsten Gründe dafür sind:
- Sinkende Agrarpreise und steigende Marktunsicherheit. Es muss eine langfristige Sicherheit für die Landwirte gewährleistet werden.
- Im Hinblick auf die Außenhandelsdimension der EU sieht man eine wesentliche Verschiebung von multilateralen Instrumenten zu bilateralen Abkommen mit den Schlüsselmärkten. Die Interessen des EU-Agrarsektors müssen in diesen bilateralen Abkommen sorgfältig ins Gleichgewicht gebracht werden.
- Der Agrarsektor muss die globalen EU-Verpflichtungen im Bereich des Klimawandels widerspiegeln und umsetzen, und vor allem dann die Verpflichtungen der EU im Rahmen der COP21 in Betracht ziehen.
Bevor die Kommission anderen europäischen Institutionen einen offiziellen Antrag einbringt, wird der Antrag auf einer gründlichen Folgenabschätzung beruhen. Dazu gehören alle Möglichkeiten der GAP-Vereinfachung und -Modernisierung sowie die Vorstellung der Engpässe des aktuellen Systems und der Stakeholder-Perspektive. Dies soll sicherstellen, dass die Revision der GAP die Hauptanliegen der EU-Landwirte widerspiegelt.
Die Stakeholder-Konsultation wurde im Februar 2017 aufgenommen und wird bis zum 2.Mai 2017 dauern
(
Details).