Brexit

Kontext – Die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die EU zu verlassen, wird erhebliche Auswirkungen auf die EU und ihre Politik haben. Im Moment kann niemand die tatsächlichen Auswirkungen auf die EU und auf das Vereinigte Königreich genau bestimmen. Alle EU-Politiken und Berechnungen müssen überarbeitet, und ein separates bilaterales UK-EU-Handelsabkommen getroffen und verhandelt werden. Dies gilt auch für den Agrarsektor. Die wichtigsten Auswirkungen des Brexits werden im Bereich des EU-Haushalts erwartet (Wiedereröffnung der Verhandlungen über die Finanzierung der EU-Politik), und folgend dann auf der Ebene der einzelnen EU-Politiken, einschließlich der GAP. Der Zugang zu den Märkten (Exporte und Importe nach Großbritannien) muss in den kommenden Monaten und Jahren definiert werden.

Timing – Die Aktivierung des Artikels 50 des EU-Vertrages liegt völlig in den Händen der britischen Regierung. Wenn Großbritannien im März 2017 Artikel 50 auslöst, dann sollte das Vereinigte Königreich die EU voraussichtlich bis Ende März 2019 verlassen. Bis dahin sollte die EU schon eine klare Vision haben, wie man die interne EU-Politik einschließlich des EU-Haushalts ohne Großbritannien reflektiert. Parallel dazu werden Großbritannien und die EU über die künftigen Handelsbeziehungen und den Zugang Großbritanniens zum EU-Binnenmarkt, einschließlich des Markts für Agrarerzeugnisse, diskutieren. Und in der Zwischenzeit muss Großbritannien eine eigene Agrarpolitik festlegen, einschließlich der Finanzmechanismen.

Die wichtigsten Herausforderungen – Die AIF hält das Brexit-Problem für eines der kritischen Punkte für die Diskussion über den künftigen EU-Haushaltsaufbau, was auch einen wesentlichen Einfluss auf die Zukunft der GAP und die Fiskalregelungen in der neuen EU-Agrarpolitik ab 2020 haben wird. Deshalb verfolgt AIF gründlich die Entwicklung des Brexits und stellt ihren Mitgliedern einen Informationskanal zur Verfügung, der künftige Herausforderungen, Chancen, Risiken und politische Konsequenzen sowohl auf dem EU-Binnenmarkt als auch auf dem eigenständigen britischen Markt identifiziert.